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SCHULLISTE
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Alles zum Schulstart in Ihrem Bundesland

Mit dem Schulstart beginnt für die Kinder ein völlig neuer Lebensabschnitt. KiTa und Kindergarten sind nicht mehr angesagt, die "kleinen Großen" wollen endlich auch dazugehören und viele neue spannende Dinge in der Schule lernen und entdecken.

Viele Kinder freuen sich schon lange darauf, lesen, schreiben und rechnen zu lernen. Diese aufregende Zeit zur Einschulung soll natürlich nicht nur ausgiebig gefeiert werden, sondern es gilt für die Eltern auch einiges vorzubereiten, damit die Kinder den neuen Lebensabschnitt reibungslos und mit viel Freude und Neugier beschreiten können.

Alle Termine der Bundesländer im Überblick:

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Weitere nützliche Themen zum Schulstart:

Alle Regelungen zum Schulstart in den 16 Bundesländern

(Schul-)Bildung ist nicht erst seit der Corona-Pandemie leider ein beliebtes Streitfeld der Politik: Schon lange ist manche Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident stolz auf einen (kleinen) regionalen Vorteil. Demnach unterscheidet sich nicht nur das Schulsystem von Bundesland zu Bundesland, sondern auch die einzelnen Regelungen, wann die Schulpflicht beginnt und ob man ein Kind früher oder später einschulen darf, unterscheiden sich zwischen Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern zum Teil deutlich. Aktuell gibt es sicherlich Bestrebungen, die Bildung unserer Kinder in Deutschland wieder einheitlicher zu gestalten und den zuletzt ausufernden Föderalismus in diesem Bereich wieder ein Stück zurück zu drehen. Inwieweit das in Zukunft gelingen mag, ist sicherlich noch Gegenstand für viele hitzige Diskussionen in den kommenden Jahren.
 
schulstart.de erklärt hier daher ausführlich pro Bundesland, wie die gesetzlichen Grundregelungen zum Schulstart sind und gibt darüberhinaus zahlreiche hilfreiche Tipps, wie der Schulstart garantiert und reibungslos gelingt.

Alle Informationen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und aufbereitet worden. Etwaige Besonderheiten in einzelnen Städten oder Landkreisen bzw. an einzelnen Schulen können wir hier leider nicht berücksichtigen. Bitte informieren Sie sich daher auf jeden Fall bei der zukünftigen Schule Ihres Kindes über die genauen Regelungen zum Schulstart!

Schulanmeldung: Wann, wo & wie

Die Anmeldung in der Grundschule ist der Beginn einer aufregenden Zeit, sowohl für die Eltern, als auch für das zukünftige Schulkind. Die Anmeldung selbst findet bereits bis zu eineinhalb Jahre vor dem eigentlichen Schulstart statt. Die Eltern erhalten vom zuständigen Schulträger in der Regel eine Einladung, in der sich der genaue Termin für die Schulanmeldung, der Ort der Anmeldung und die zuständige Grundschule finden. Der Zeitpunkt der Anmeldung an der zuständigen Grundschule variiert dabei von Bundesland zu Bundesland.

Am Tag der Schulanmeldung lernen sich Kind und Schulleitung bzw. mit der Anmeldung beauftragte LehrerInnen zum ersten Mal kennen. So hat die Schulleitung die Möglichkeit, die Fähigkeiten ihres Kindes einzuschätzen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn ein Kind vorzeitig eingeschult werden soll oder um ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden soll. Häufig werden bei dieser Gelegenheit auch kleinere Tests in Spielform gemacht, um einen ersten Eindruck vom Kind und dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu bekommen.

Für ihr Kind ist dieser Tag bereits etwas ganz besonderes, denn es sieht, hört, riecht und spürt zum ersten Mal die künftige Schule. Feiern Sie diesen Tag ruhig ein bißchen, beispielsweise mit einer Tasse Kakao zum Frühstück oder einem Eis nach der Schulanmeldung. Mit der Anmeldung in der Schule beginnt der Countdown zum Schulstart."

Die Schulpflicht in Deutschland beginnt, sobald das Kind zu einem bestimmten Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet hat. Dieser Stichtag unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Überall gibt es auch die Möglichkeit, das Kind früher oder später einschulen zu lassen. Eine frühere Einschulung ist in der Regel einfacher und dann möglich, wenn das Kind in seiner Entwicklung schon weiter als im üblichen Altersdurchschnitt fortgeschritten ist und ein entsprechender Antrag gestellt wird. Es obliegt an vielen Orten der Schulleitung, ob das Kind früher eingeschult werden kann. Neben einer früheren Einschulung gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind um ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen zu lassen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Kind noch nicht ausreichend für die Schule entwickelt ist. Für eine spätere Einschulung müssen die Eltern ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen, dieser ist häufig durch ein (amts-)ärztliches Gutachten zu begründen. Das Kind kann dann je nach den Regularien im Bundesland in diesem zusätzlichen Jahr entweder normal weiter in den Kindergarten gehen oder in einer schulischen Einrichtung besonders betreut und gefördert werden.

Vor der Einschulung werden die Kinder ärztlich, meist vom SchularztIn, auf ihre Schultauglichkeit hin untersucht. Die Untersuchung und deren Umfang unterscheidet sich in jedem Bundesland. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es zu sehen, ob sich das Kind altersentsprechend entwickelt hat oder es einen gezielten Förderbedarf gibt. So wird ein Augenmerk auf die kindliche Vorgeschichte gerichtet, aber es werden auch Hör- und Sehtests durchgeführt. Das Kind wird körperlich untersucht und es wird überprüft, ob das Kind die nötigen sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten besitzt, um die Schule besuchen zu können. Werden Defizite festgestellt, können die Eltern entsprechend beraten werden, um ihrem Kind die bestmögliche Förderung zu ermöglichen.

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Umweltschutz zum Schulstart: Eine super Kombination!

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Schulstart in Ihrem Bundesland: Alle Details von Baden-Württemberg bis Thüringen

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Im wesentlichen gilt natürlich Schulpflicht für minderjährige Kinder in ganz Deutschland, im Detail stellt aber jedes Bundesland seine eigenen Regeln auf, wenn es um das Thema Schule und den Schulstart geht. Deshalb unterscheidet sich auch der Schulstart von Bundesland zu Bundesland in seinen Abläufen. In der folgenden Übersicht finden Sie alle nötigen Informationen für Ihr Bundesland, alle nötigen Termine rund um die Einschulung sowohl die Vorraussetzungen für eine frühere Einschulung als auch eine mögliche Zurückstellung ihres Kindes. Außerdem wird in jedem Bundesland eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt. Diese unterscheidet sich allerdings von Land zu Land in Umfang und Durchführung.

Wir freuen uns über Ihre Mithilfe und Anregungen
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1. Schulstart in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt für die Einschulung derzeit der 30. Juni als Stichtag. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können von den Erziehungsberechtigten an der Grundschule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes.

Schulstart in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und anderen Orten in Baden-Württemberg:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 14.09.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 13.09.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): 14.09.2026 (an manchen Schulen abweichend)
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: Feb. - März 2027
  • Anmeldung für die Einschulung: Eltern erhalten in der Regel eine schriftliche Einladung der zuständigen Grundschule; der Termin wird oft auch lokal veröffentlicht (in der Regel im Februar, März und April im Jahr der Einschulung)
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn das Kind bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: Erreicht das Kind nach dem Stichtag das entsprechende Alter, kann die Schulpflicht durch Anmeldung an der Grundschule ausgelöst werden.
  • Spätere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern an der zuständigen Grundschule
  • Schuleingangsuntersuchung: Das zuständige Gesundheitsamt lädt zur Schuluntersuchung ein.
  • Quelle(n): Kultusministerium BW – Ferien, Kultusministerium BW – Schulanfang 2026, Kultusverwaltung BW – Kiga-Schule

2. Schulstart in Bayern

In Bayern müssen Eltern ihre Kinder an der zuständigen Sprengelgrundschule anmelden. Soll ein Kind an eine andere Grundschule gehen, muss dies beantragt werden und wird nur aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet. Ab Februar 2026 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für Kinder statt, die 2027 eingeschult werden. Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich am Unterricht teilnehmen kann.

Schulstart in München, Nürnberg, im Allgäu und anderen Orten in Bayern:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 15.09.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 14.09.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): 15.09.2026 (an manchen Schulen abweichend)
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: März 2027
  • Anmeldung für die Einschulung: im März des Einschulungsjahres, den genauen Termin legt die Schulleitung fest.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet hat; für Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden, gilt der Einschulungskorridor.
  • Frühere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern; wenn das Kind nach dem 31.12. das 6. Lebensjahr vollendet, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
  • Spätere Einschulung: möglich für ein Schuljahr, wenn zu erwarten ist, dass das Kind erst später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
  • Schuleingangsuntersuchung: für alle Kinder ist das Schuleingangsscreening verpflichtend. Eine schulärztliche Untersuchung findet zusätzlich statt, wenn sich Besonderheiten ergeben, der Nachweis über die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung fehlt oder die Eltern dies wünschen; geprüft werden dabei u. a. Hör- und Sehfähigkeit, sprachliche und motorische Entwicklung sowie Kinderuntersuchungsheft und Impfpass.
  • Sprachstandserhebung: ab Februar 2026 verpflichtend; die jeweilige Grundschule informiert über Ort, Datum und Uhrzeit.
  • Quelle(n): Kultusministerium Bayern – Ferien, Kultusministerium Bayern – Schulanmeldung, Kultusministerium Bayern – Sprachstand, Gesetze Bayern – Art. 37 BayEUG, LGL Bayern – Schuleingangsuntersuchung

3. Schulstart in Berlin

In Berlin müssen Eltern ihre Kinder an der zuständigen Grundschule im Einzugsgebiet anmelden. Soll ein Kind an einer anderen Grundschule angemeldet werden, muss dies schriftlich beantragt und begründet werden.

Schulstart in Berlin:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 31.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 16.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): Sa 29.08.2026 (über Einzelheiten informiert die Schule)
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: Okt. 2026
  • Anmeldung für die Einschulung: im Oktober im Jahr vor der Einschulung; der genaue Termin wird in der Regel schriftlich mitgeteilt und auch lokal veröffentlicht.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn das Kind zwischen dem 01.10. des Vorjahres und dem 30.09. des laufenden Jahres geboren wurde
  • Frühere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern. Wenn das Kind zwischen dem 01.10. und 31.03. das 6. Lebensjahr vollendet, ist eine vorzeitige Einschulung möglich; Voraussetzung ist, dass kein Sprachförderbedarf besteht.
  • Spätere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern an die zuständige Schule. Der Antrag auf Zurückstellung ist bis Ende Februar im Jahr der regulären Einschulung zu stellen; für das Jahr der Zurückstellung kann der Kitaplatz weiter genutzt werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: Eine schulärztliche Untersuchung ist vor dem Schulstart vorgeschrieben, Informationen zur Terminvereinbarung erhalten Eltern bei der Schulanmeldung. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung und Gesundheit des Kindes bezogen auf das Lernen und den Schulalltag zu beurteilen; mitzubringen sind u. a. das Untersuchungsheft (gelbes Heft) und der Impfausweis.
  • Quelle(n): Senatsverwaltung Berlin – Schulanmeldung, Senatsverwaltung Berlin – Ferientermine, Service Berlin – Einschulungsuntersuchung

4. Schulstart in Brandenburg

In Brandenburg müssen Eltern ihre Kinder an der zugewiesenen Grundschule anmelden. Soll ein Kind an einer anderen (freien) Schule angemeldet werden, muss dies der zugewiesenen Schule mitgeteilt werden. Jedes Kind, das in Brandenburg eingeschult werden soll, ist grundsätzlich verpflichtet, an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen; die Teilnahmebescheinigung ist bei der Anmeldung vorzulegen, sofern keine Befreiung vorliegt.

Schulstart in Brandenburg, Potsdam, Frankfurt (Oder) und anderen Orten in Brandenburg:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 24.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 16.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): 22.08.2026 (an manchen Schulen abweichend)
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: ab Herbst bis Ende Februar 2027
  • Anmeldung für die Einschulung: in der Regel ab Herbst bis Ende Februar im Jahr der Einschulung; der genaue Termin wird regional bekanntgegeben.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern: Wenn Kind zwischen dem 01.10. und 31.12. das 6. Lebensjahr vollendet (in begründeten Ausnahmefällen auch später), ist eine vorzeitige Einschulung möglich.
  • Spätere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern; eine Zurückstellung kann im Ausnahmefall für ein Schuljahr erfolgen.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; der Termin wird regional durch das Gesundheitsamt festgelegt. Inhalt der Untersuchung ist die Erfassung der Krankheitsvorgeschichte über einen Elternfragebogen, die Durchsicht des Untersuchungshefts, die Durchführung von Hör- und Sehtest sowie eine Einschätzung der sprachlichen, motorischen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten des Kindes und eine körperliche kinderärztliche Untersuchung.
  • Quelle(n): MBJS Brandenburg – Einschulung, MBJS Brandenburg – Ferien

5. Schulstart in Bremen

Um möglichst kurze Schulwege zu garantieren, ist jeder Straße in Bremen eine Grundschule zugeordnet. Eltern müssen sich zum Schulstart an diese Schule wenden und ihr Kind dort anmelden. Beschließen sie jedoch, ihr Kind an einer anderen Grundschule als der ihnen zugewiesenen anzumelden, so ist ein entsprechender Antrag auszufüllen.

Schulstart in Bremen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 13.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 19.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): 15.08.2026
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: Okt. - Nov. 2026
  • Anmeldung für die Einschulung: in der Regel nach den Herbstferien im Jahr vor der Einschulung; die genauen Zeiten teilt die zuständige Grundschule mit.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: Bei Kindern mit Geburtstag vom 01.07. bis 30.09. können die Eltern entscheiden, ob die Kinder im aktuellen oder nächsten Jahr eingeschult werden. Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen 01.10. und 31.01. vollenden, können ebenso auf schriftlichen Antrag früher eingeschult werden.
  • Spätere Einschulung: auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung wird entschieden, ob das Kind um ein Jahr zurückgestellt wird; schulpflichtige Kinder können nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für 1 Jahr zurückgestellt werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: Künftige Schulkinder sind dazu verpflichtet, an einer Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Dabei ist die Erfassung der Krankheitsvorgeschichte relevant, ebenso wie ein Seh- und Hörtest; auch die sprachlichen und motorischen Fähigkeiten werden geprüft. Eltern erhalten hierfür eine schriftliche Einladung, mitzubringen sind u. a. das Vorsorgeuntersuchungsheft und das Impfdokument.
  • Quelle(n): Bildung Bremen – Ferien, Bildung Bremen – Grundschulanmeldung, Service Bremen – Zurückstellung, Service Bremen – Schuleingangsuntersuchung

6. Schulstart in Hamburg

In Hamburg haben die Eltern das Recht auf freie Schulwahl und können somit selbst bestimmen, welche Schule ihr(e) Kinder besuchen sollen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sich mehrere Schulen anzuschauen, denn auf dem Anmeldeformular können bis zu drei Schulen angegeben werden. Daher veranstalten viele Schulen vor der Anmeldung einen Tag der offenen Tür, um sich im Detail vorzustellen.

Schulstart in Hamburg:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 20.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 12.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): unterschiedlich, wird über Aushänge an den jeweiligen Schulen und im Internet bekanntgegeben
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: Januar 2027
  • Anmeldung für die Einschulung: in der Regel im Januar im Jahr der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn das Kind die nötige geistige, seelische, körperliche und sprachliche Entwicklung besitzt, die für den Schulstart nötig ist.
  • Spätere Einschulung: Kinder, die zwischen dem 01.01. und 30.06. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder der Erstwunschschule für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: Im Jahr vor der Einschulung werden die Kinder mit ihren Eltern vom schulärztlichen Dienst zu einer kostenlosen Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchung ist verpflichtend; geprüft werden dabei u. a. der körperliche, motorische, sprachliche und allgemeine Entwicklungsstand sowie Hör- und Sehfähigkeit.
  • Quelle(n): Hamburg – Anmeldung, Hamburg – Ferienordnung, Hamburg – Vorzeitige Einschulung, Hamburg – Zurückstellung

7. Schulstart in Hessen

Alle Eltern künftiger Schulkinder werden von der zuständigen Grundschule schriftlich benachrichtigt, wann ihr Kind an der entsprechenden Schule angemeldet werden muss. Wenn ein Kind an eine andere Schule gehen soll als zugeteilt, müssen die Eltern dies beantragen und mit einem wichtigen Grund begründen. Über die Aufnahme eines Kindes in die Schule entscheidet die Schulleitung. Bei dem Anmeldegespräch wird sich so ein Gesamtüberblick verschafft. Gemeinsam mit der Beurteilung der entsprechenden Kindertagesstätte und dem Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung wird über die Aufnahme des Kindes entschieden.

Schulstart in in Frankfurt/Main, Darmstadt, Gießen und anderen Orten in Hessen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 10.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 09.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): im August, informieren Sie sich bei der zuständigen Schule
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: März - April 2026
  • Anmeldung für die Einschulung: im März und April im Jahr vor der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich: Sog. "Kann-Kinder" (geboren vom 01.07. bis 31.12.) können mithilfe eines schriftlichen Antrags eingeschult werden, Kinder, die später geboren wurden, benötigen eine schulpsychologische Überprüfung.
  • Spätere Einschulung: Bestehen begründete Zweifel an der Schulfähigkeit des Kindes, kann die Einschulung um ein Jahr verschoben werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt. Bei der Untersuchung wird die Hör- und Sehfähigkeit überprüft, genauso wie die Entwicklung der geistigen, motorischen und sprachlichen Fähigkeiten festgestellt wird.
  • Quelle(n): Kultusministerium Hessen – Grundschule, Kultusministerium Hessen – Ferien, Hessen – Einschulungsuntersuchung

8. Schulstart in Mecklenburg-Vorpommern

Die Eltern haben die Aufgabe, ihr Kind fristgerecht an der entsprechenden Grundschule anzumelden. Ihr Kind wird in der Regel an der Schule angemeldet und eingeschult, in deren Einzugsbereich Sie leben. Möchten Sie Ihr Kind an einer Schule mit freier Trägerschaft anmelden, wählen Sie die Schule selbst aus; eine Anmeldung an der örtlich zuständigen Grundschule in staatlicher Trägerschaft ist dennoch ebenfalls erforderlich.

Schulstart in in Schwerin, Rostock, auf Rügen und anderen Orten in Mecklenburg-Vorpommern:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 24.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 30.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): meist vor Beginn der ersten Unterrichtswoche oder am Ende der ersten Schulwoche, informieren Sie sich bei der zuständigen Schule
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: bis 31.10.2026
  • Anmeldung für die Einschulung: bis 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung; die genauen Termine werden z. B. über Kita, Internet oder Presse bekannt gegeben.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn das Kind bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres 6 Jahre alt wird und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen mitbringt.
  • Spätere Einschulung: Das Kind kann auf Antrag der Eltern um ein Jahr zurückgestellt werden; dies ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; Eltern wird der Termin in der Regel schriftlich durch das Gesundheitsamt zugestellt. Ziel der Untersuchung ist festzustellen, ob das Kind altersgemäß entwickelt und den Anforderungen in der Schule gewachsen ist; dazu gehören u. a. körperliche Untersuchung, Seh- und Hörtest sowie die Prüfung der geistigen, motorischen und sprachlichen Entwicklung und des Impfstatus.
  • Quelle(n): Bildungsserver MV – Einschulung, Regierung MV – Übergang in die Schule, Regierung MV – Ferientermine

9. Schulstart in Niedersachsen

Um in Niedersachsen die Schule besuchen zu dürfen, muss Ihr Kind fristgerecht an der entsprechenden Grundschule angemeldet werden und an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen haben. Der genaue Termin wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.

Schulstart in in Hannover, Göttingen, Braunschweig, Emden und anderen Orten in Niedersachsen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 13.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 20.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): 15.08.2026
  • Einschulung 2027 (1. Klasse): 21.08.2027
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: April - Mai 2026
  • Anmeldung für die Einschulung: in der Regel im April und Mai im Jahr vor der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich ("Kann"-Kinder).
  • Spätere Einschulung: Mit formloser Erklärung bis zum 01.05. möglich, wenn das Kind zwischen dem 01.07. und 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, dessen Einschulung um ein Jahr verschoben wird, hat in diesem Jahr Anspruch auf einen Kindergartenplatz im Umfang von mindestens vier Stunden an fünf Tagen in der Woche.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; Eltern erhalten eine Einladung zu diesem Termin. Dabei werden Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Kindes ärztlich untersucht; der Termin findet je nach Kommune im Kindergarten, in der Schule oder im Gesundheitsamt statt.
  • Quelle(n): Kultusministerium Niedersachsen – Einschulung, Kultusministerium Niedersachsen – Ferien, NLGA Niedersachsen – Schuleingangsuntersuchung

10. Schulstart in NRW / Nordrhein-Westfalen

Die Eltern der künftigen Schulkinder erhalten ca. zehn bis elf Monate vor der eigentlichen Einschulung ein Schreiben des zuständigen Schulverwaltungsamts. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, wann die Schulanmeldung erfolgen muss. Die Grundschule wird dabei nicht vorgeschrieben, es gilt somit freie Schulwahl. Allerdings bedeutet die alleinige Anmeldung noch nicht die Aufnahme an einer bestimmten Schule, denn über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Schulstart in in Köln, Düsseldorf, Essen und anderen Orten in Nordrhein-Westfalen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 02.09.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 01.09.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): Spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien, informieren Sie sich bei der zuständigen Schule.
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: bis 15.11.2026
  • Anmeldung für die Einschulung: in der Regel im Oktober und bis Mitte November im Jahr vor der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes; Entscheidungshilfe kann ein schulärztliches Gutachten sein.
  • Spätere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Eltern erhalten eine Einladung zu diesem Termin; die Untersuchung umfasst in der Regel einen Elternfragebogen, Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung sowie die Überprüfung der sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
  • Quelle(n): Schulministerium NRW – Grundschulanmeldung, Schulministerium NRW – Ferienordnung, Schulministerium NRW – Schuleingangsuntersuchung

11. Schulstart in Rheinland-Pfalz

Zum Schulstart benötigen alle künftigen Schulanfänger neben einer Einschulungsuntersuchung auch ein Einschulungsgespräch. Dies dient dazu, die bereits bestehenden Fähigkeiten des Kindes abschätzen zu können. Dies geschieht i.d.R. zwischen der Schulleitung und dem Kind. Soll das Kind an einer anderen Grundschule als an der zugewiesenen Schule eingeschult werden, muss dies beantragt und der Schule mitgeteilt werden.

Schulstart in in Mainz, Ludwighafen, Kaiserslautern und anderen Orten in Rheinland-Pfalz:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 10.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 09.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): um den 10.08.2026, informieren Sie sich bei der zuständigen Schule
  • Anmeldung Einschulung 2027/2028: 01. - 15. Februar 2026
  • Anmeldung für die Einschulung: In der ersten Februarhälfte im Jahr vor der Einschulung. Ort und Zeit der Anmeldung werden von der Schulleitung der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule bekannt gegeben.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn anzunehmen ist, dass die Kinder den Schulstart gut meistern.
  • Spätere Einschulung: Eine spätere Einschulung ist in der Regel nur dann möglich, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Der Termin für die Untersuchung wird bei der Anmeldung bekannt gegeben. In der Untersuchung wird festgestellt, ob das Kind gesundheitlich dazu in der Lage ist, die Schule zu besuchen.
  • Quelle(n): Bildungsserver RLP – Anmeldung, Bildungsministerium RLP – Ferientermine, Bildungsministerium RLP – Einschulung

12. Schulstart im Saarland

Die Eltern haben die Pflicht, ihr Kind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Dabei ist zu beachten, dies fristgerecht zu tun. Die Fristen erfahren Sie bei der entsprechenden Schule oder beim Schulamt.

Schulstart in Saarbrücken, Zweibrücken, Völklingen und anderen Orten im Saarland:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 10.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 09.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): um den 10.08.2026; bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Schule.
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: November 2026
  • Anmeldung für die Einschulung: in der Regel im November im Jahr vor der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich; über die Einschulung entscheidet die Schulleitung.
  • Spätere Einschulung: Wird bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt, dass das Kind noch nicht schulfähig ist, kann es nach einem Gespräch mit den Eltern von der Schulleitung um ein Jahr zurückgestellt werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Der untersuchende Schularzt bzw. die untersuchende Schulärztin prüft, ob das Kind gesundheitlich nicht beeinträchtigt ist und einen ausreichenden Entwicklungsstand erreicht hat, um eingeschult zu werden.
  • Quelle(n): Recht Saarland – Schulpflicht, Recht Saarland – Einschulung, Bildungsministerium Saarland – Ferientermine, Saarland – Einschulungsuntersuchung

13. Schulstart in Sachsen

Im Mai des Jahres der Schulanmeldung wird den Eltern der künftigen Schulkinder der Ort und die Zeit der Schulanmeldung durch den jeweiligen Schulbezirk bekannt gegeben. Der Schulbezirk nennt dabei auch die Grundschule, in die das Kind künftig gehen wird. Soll das Kind an einer freien Schule oder einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks angemeldet werden, müssen die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen und die zugewiesene Grundschule benachrichtigen.

Schulstart in Dresden, Leipzig, Zittau und anderen Orten in Sachsen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 17.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 23.08.2027
  • Schuleinführung 2026 (1. Klasse): 15.08.2026
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: 01.08.2026 - 15.09.2026
  • Anmeldung für die Einschulung: August und erste Hälfte September im Jahr vor der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres möglich.
  • Spätere Einschulung: Die Schulleitung informiert die Eltern über eine Zurückstellung, wenn Kinder zu Beginn der Schulpflicht noch nicht ausreichend geistig, körperlich oder emotional entwickelt sind. Dies gilt nicht für Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
  • Schuleingangsuntersuchung: Schulaufnahmeuntersuchung verpflichtend. Bei der Schulanmeldung wird in der Regel ein Termin vereinbart; die Untersuchung wird durch den Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
  • Quelle(n): Schule Sachsen – Aufnahme, Schule Sachsen – Schuljahrestermine

14. Schulstart in Sachsen-Anhalt

Zum Schulstart in Sachsen-Anhalt muss das Kind fristgerecht an der entsprechenden Grundschule angemeldet werden. Das Kind muss bei diesem Termin mit anwesend sein, da an diesem Tag ein erstes Gespräch mit der Schulleitung stattfindet.

Schulstart in Magdeburg, Stendal, im Harz und anderen Orten in Sachsen-Anhalt:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 17.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 30.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): 15.08.2026
  • Einschulung 2027 (1. Klasse): 28.08.2027
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: bis 01.03.2026
  • Anmeldung für die Einschulung: bis 1. März im Jahr vor der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Anmeldung normal möglich, wenn das Kind die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und bis zum 30.06. das 5. Lebensjahr vollendet hat.
  • Spätere Einschulung: Im Einzelfall mit Antrag der Eltern möglich; ist das Kind noch nicht ausreichend entwickelt, kann es um ein Jahr zurückgestellt werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: Amtsärztliche Untersuchung verpflichtend; bei der Schulanmeldung wird in der Regel ein Termin vereinbart. Die Untersuchung erfolgt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes.
  • Quelle(n): Bildungsministerium ST – Anmeldung, Bildungsministerium ST – Ferien, Bildungsministerium ST – Grundschule

15. Schulstart in Schleswig-Holstein

Über den Termin der Anmeldung gibt es im Land Schleswig-Holstein keine einheitliche Richtlinie. Es ist somit Sache der Eltern, sich rechtzeitig zu informieren, wann das Kind an welcher Grundschule angemeldet werden muss. Informationen erhalten Sie beispielsweise aus der Presse, per Post oder bei der zuständigen Schule.

Schulstart in Kiel, Lübeck, Flensburg und anderen Orten in Schleswig-Holstein:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 17.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 16.08.2027
  • Einschulung 2026 (1. Klasse): 18.08.2026 (kann abweichen)
  • Einschulung 2027 (1. Klasse): 17.08.2027 (kann abweichen)
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: ca. November 2026
  • Anmeldung für die Einschulung: i. d. R. im Oktober oder November im Jahr vor der Einschulung, beginnend nach den Herbstferien.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn die körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung erwarten lässt, dass das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
  • Spätere Einschulung: Auf Antrag der Eltern aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Die Untersuchung soll feststellen, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags sowohl seelisch als auch körperlich gewachsen ist; sie wird von den Kinder- und Jugendärztlichen Diensten der Gesundheitsämter durchgeführt.
  • Quelle(n): Schleswig-Holstein – Einschulung, Schleswig-Holstein – Ferientermine, Schleswig-Holstein – Schuleingangsuntersuchung

16. Schulstart in Thüringen

Die Eltern haben die Aufgabe, das Kind an der zuständigen Grundschule rechtzeitig anzumelden. Wünschen Sie, Ihr Kind an einer anderen Schule anzumelden, muss ein wichtiger Grund vorliegen und ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden.

Schulstart in Erfurt, Eisenach, Weimar und anderen Orten in Thüringen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2026/2027: 17.08.2026
  • 1. Schultag im Schuljahr 2027/2028: 23.08.2027
  • Schuleinführungsfeier 2026 1. Klasse: 15.08.2026 (kann abweichen)
  • Anmeldung Einschulung Schuljahr 2027/2028: 02.05.2026 - 10.05.2026
  • Anmeldung für die Einschulung: i. d. R. 02.-10. Mai im Jahr vor der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 01.08. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, sofern das Kind am 30.06. zumindest das 5. Lebensjahr vollendet hat und die Schulleitung zustimmt.
  • Spätere Einschulung: Auf Antrag der Eltern in Ausnahmefällen möglich, wenn aus medizinischen Gründen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; die Kinder werden auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersucht, es wird aber nicht entschieden, ob das Kind eingeschult oder zurückgestellt wird.
  • Quelle(n): Thüringen – Grundschule, Thüringen – Ferien, Thüringen – Schuleingangsuntersuchung