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Alles zum Schulstart in Ihrem Bundesland

Mit dem Schulstart beginnt für die Kinder ein völlig neuer Lebensabschnitt. KiTa und Kindergarten sind nicht mehr angesagt, die "kleinen Großen" wollen endlich auch dazugehören und viele neue spannende Dinge in der Schule lernen und entdecken.

Viele Kinder freuen sich schon lange darauf, lesen, schreiben und rechnen zu lernen. Diese aufregende Zeit zur Einschulung soll natürlich nicht nur ausgiebig gefeiert werden, sondern es gilt für die Eltern auch einiges vorzubereiten, damit die Kinder den neuen Lebensabschnitt reibungslos und mit viel Freude und Neugier beschreiten können.

Alle Termine der Bundesländer im Überblick:

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Weitere nützliche Themen zum Schulstart:

Vorschule

Schultüte

Einschulung

Schulweg

Alle Regelungen zum Schulstart in den 16 Bundesländern

(Schul-)Bildung ist nicht erst seit der Corona-Pandemie leider ein beliebtes Streitfeld der Politik: Schon lange ist manche Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident stolz auf einen (kleinen) regionalen Vorteil. Demnach unterscheidet sich nicht nur das Schulsystem von Bundesland zu Bundesland, sondern auch die einzelnen Regelungen, wann die Schulpflicht beginnt und ob man ein Kind früher oder später einschulen darf, unterscheiden sich zwischen Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern zum Teil deutlich. Aktuell gibt es sicherlich Bestrebungen, die Bildung unserer Kinder in Deutschland wieder einheitlicher zu gestalten und den zuletzt ausufernden Föderalismus in diesem Bereich wieder ein Stück zurück zu drehen. Inwieweit das in Zukunft gelingen mag, ist sicherlich noch Gegenstand für viele hitzige Diskussionen in den kommenden Jahren.
 
schulstart.de erklärt hier daher ausführlich pro Bundesland, wie die gesetzlichen Grundregelungen zum Schulstart sind und gibt darüberhinaus zahlreiche hilfreiche Tipps, wie der Schulstart garantiert und reibungslos gelingt.

Alle Informationen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und aufbereitet worden. Etwaige Besonderheiten in einzelnen Städten oder Landkreisen bzw. an einzelnen Schulen können wir hier leider nicht berücksichtigen. Bitte informieren Sie sich daher auf jeden Fall bei der zukünftigen Schule Ihres Kindes über die genauen Regelungen zum Schulstart!

Schulanmeldung: Wann, wo & wie

Die Anmeldung in der Grundschule ist der Beginn einer aufregenden Zeit, sowohl für die Eltern, als auch für das zukünftige Schulkind. Die Anmeldung selbst findet bereits bis zu eineinhalb Jahre vor dem eigentlichen Schulstart statt. Die Eltern erhalten vom zuständigen Schulträger in der Regel eine Einladung, in der sich der genaue Termin für die Schulanmeldung, der Ort der Anmeldung und die zuständige Grundschule finden. Der Zeitpunkt der Anmeldung an der zuständigen Grundschule variiert dabei von Bundesland zu Bundesland.

Am Tag der Schulanmeldung lernen sich Kind und Schulleitung bzw. mit der Anmeldung beauftragte LehrerInnen zum ersten Mal kennen. So hat die Schulleitung die Möglichkeit, die Fähigkeiten ihres Kindes einzuschätzen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn ein Kind vorzeitig eingeschult werden soll oder um ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden soll. Häufig werden bei dieser Gelegenheit auch kleinere Tests in Spielform gemacht, um einen ersten Eindruck vom Kind und dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu bekommen.

Für ihr Kind ist dieser Tag bereits etwas ganz besonderes, denn es sieht, hört, riecht und spürt zum ersten Mal die künftige Schule. Feiern Sie diesen Tag ruhig ein bißchen, beispielsweise mit einer Tasse Kakao zum Frühstück oder einem Eis nach der Schulanmeldung. Mit der Anmeldung in der Schule beginnt der Countdown zum Schulstart."

Die Schulpflicht in Deutschland beginnt, sobald das Kind zu einem bestimmten Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet hat. Dieser Stichtag unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Überall gibt es auch die Möglichkeit, das Kind früher oder später einschulen zu lassen. Eine frühere Einschulung ist in der Regel einfacher und dann möglich, wenn das Kind in seiner Entwicklung schon weiter als im üblichen Altersdurchschnitt fortgeschritten ist und ein entsprechender Antrag gestellt wird. Es obliegt an vielen Orten der Schulleitung, ob das Kind früher eingeschult werden kann. Neben einer früheren Einschulung gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind um ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen zu lassen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Kind noch nicht ausreichend für die Schule entwickelt ist. Für eine spätere Einschulung müssen die Eltern ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen, dieser ist häufig durch ein (amts-)ärztliches Gutachten zu begründen. Das Kind kann dann je nach den Regularien im Bundesland in diesem zusätzlichen Jahr entweder normal weiter in den Kindergarten gehen oder in einer schulischen Einrichtung besonders betreut und gefördert werden.

Vor der Einschulung werden die Kinder ärztlich, meist vom SchularztIn, auf ihre Schultauglichkeit hin untersucht. Die Untersuchung und deren Umfang unterscheidet sich in jedem Bundesland. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es zu sehen, ob sich das Kind altersentsprechend entwickelt hat oder es einen gezielten Förderbedarf gibt. So wird ein Augenmerk auf die kindliche Vorgeschichte gerichtet, aber es werden auch Hör- und Sehtests durchgeführt. Das Kind wird körperlich untersucht und es wird überprüft, ob das Kind die nötigen sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten besitzt, um die Schule besuchen zu können. Werden Defizite festgestellt, können die Eltern entsprechend beraten werden, um ihrem Kind die bestmögliche Förderung zu ermöglichen.

Umweltschutz zum Schulstart: Eine super Kombination!

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Schulstart in Ihrem Bundesland: Alle Details von Baden-Württemberg bis Thüringen

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Im wesentlichen gilt natürlich Schulpflicht für minderjährige Kinder in ganz Deutschland, im Detail stellt aber jedes Bundesland seine eigenen Regeln auf, wenn es um das Thema Schule und den Schulstart geht. Deshalb unterscheidet sich auch der Schulstart von Bundesland zu Bundesland in seinen Abläufen. In der folgenden Übersicht finden Sie alle nötigen Informationen für Ihr Bundesland, alle nötigen Termine rund um die Einschulung sowohl die Vorraussetzungen für eine frühere Einschulung als auch eine mögliche Zurückstellung ihres Kindes. Außerdem wird in jedem Bundesland eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt. Diese unterscheidet sich allerdings von Land zu Land in Umfang und Durchführung.

Wir freuen uns über Ihre Mithilfe und Anregungen
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1. Schulstart in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat beschlossen, den Einschulungsstichtag vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen. Dabei wird der Stichtag schrittweise um je einen Monat vorgezogen, beginnend zum Schuljahr 2020/21. Die Vorverlegung des Stichtages hat zur Folge, dass Kinder die erst danach ihr sechstes Lebensjahr vollenden, nicht mehr schulpflichtig werden und erst im darauf folgenden Jahr eingeschult werden. So wurde der Stichtag zum Schuljahr 2020/21 auf den 31. August vorverlegt und zum Schuljahr 2021/22 auf den 31. Juli. Zum Schuljahr 2022/23 wurde der Stichtag dann final auf den 30. Juni vorverlegt.

Schulstart in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und anderen Orten in Baden-Württemberg:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 09.09.2024 bzw. 2025/2026 am 15.09.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 09.09.-20.09.2024; genauen Tag legt Schule fest
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. Februar, März und April im Jahr der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: Erreicht das Kind nach dem Stichtag das entsprechende Alter, kann die Schulpflicht durch Anmeldung an der Grundschule ausgelöst werden.
  • Spätere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern an der zuständigen Grundschule
  • Schuleingangsuntersuchung: Das zuständige Gesundheitsamt lädt zur Schuluntersuchung ein.
  • Quelle(n): Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg

2. Schulstart in Bayern

In Bayern müssen Eltern ihre Kinder an der zuständigen Sprengelgrundschule anmelden. Soll ein Kind an eine andere Grundschule gehen, muss dies beantragt werden und wird nur aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet. Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes übernimmt die jeweilige Schulleitung. Es handelt sich grundsätzlich um eine Einzelfallentscheidung, wobei auch die Einschätzung der Erziehungsberechtigten, des Kindergartens und der Schuleingangsuntersuchung von belang ist. Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich am Unterricht teilnehmen kann.

Schulstart in München, Nürnberg, im Allgäu und anderen Orten in Bayern:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 10.09.2024 bzw. 2025/2026 am 16.09.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 10.09.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. April im Jahr der Einschulung, genauen Termin legt Schulleitung vor Ort fest.
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern, wenn das Kind zwischen dem 01.10. und 31.12. das 6. Lebensjahr vollendet.
  • Spätere Einschulung: möglich auf formlosen Antrag der Eltern an die zuständige Schule bis 11.04.2023, für eine Verschiebung vom Schuljahr 2023/2024 in das Folgejahr
  • Schuleingangsuntersuchung: für alle Kinder ist das Schuleingangscreening verpflichtend. Eine schulärztliche Untersuchung findet nur statt, wenn sich Besonderheiten ergeben oder auf Wunsch der Eltern; das Screening beinhaltet u. a. das Testen der Hör- und Sehfähigkeit, die sprachliche und motorische Entwicklung und die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes (inkl. Einsicht des Kinderuntersuchungsheftes und Impfpass).
  • Quelle(n): Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

3. Schulstart in Berlin

In Berlin müssen Eltern ihre Kinder an der zuständigen Grundschule im Einzugsgebiet anmelden. Soll ein Kind an einer anderen Grundschule angemeldet werden, muss dies schriftlich beantragt und begründet werden.

Schulstart in Berlin:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 02.09.2024 bzw. 2025/2026 am 08.09.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 07.09.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. Oktober im Jahr vor der Einschulung; der genaue Termin wird u.a. durch Aushang im Kindergarten und Presseveröffentlichungen bekanntgegeben. Die Anmeldung für den Sommer 2024 findet vom 09.10. bis 20.10.2024 statt.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern: Wenn Kind zwischen dem 01.10. und 31.03. das 6. Lebensjahr vollendet, ist eine eine vorzeitige Einschulung möglich.
  • Spätere Einschulung: möglich auf formlosen Antrag der Eltern an die zuständige Schule. Dieser muss bis 28.02. im Jahr vor der regulären Einschulung erfolgen. Für das Jahr der Zurückstellung hat das Kind weiterhin einen rechtlichen Anspruch auf einen Kitaplatz.
  • Schuleingangsuntersuchung: Eine schulärztliche Untersuchung ist vor dem Schulstart vorgeschrieben, den Termin erfahren Sie bei der Schulanmeldung. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung und Gesundheit des Kindes bezogen auf das Lernen und den Schulalltag zu beurteilen. Die Gesundheitsdokumente des Kindes werden gesichtet, ein Hör- und Sehtest erfolgen, die sprachliche und motorische Entwicklung des Kindes wird beurteilt
  • Quelle(n): Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie der Stadt Berlin

4. Schulstart in Brandenburg

In Brandenburg müssen Eltern ihre Kinder an der zugewiesenen Grundschule anmelden. Soll ein Kind an einer anderen (freien) Schule angemeldet werden, muss dies der zugewiesenen Schule mitgeteilt werden. Jedes Kind, welches in Brandenburg eingeschult werden möchte, ist dazu verpflichtet, an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Diese dient der Einschätzung, ob das Kind zum Schulbesuch bereit ist.

Schulstart in Brandenburg, Potsdam, Frankfurt (Oder) und anderen Orten in Brandenburg:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 02.09.2024 bzw. 2025/2026 am 08.09.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 31.08.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. bis Ende Februar im Jahr der Einschulung
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern: Wenn Kind zwischen dem 01.10. und 31.12. das 6. Lebensjahr vollendet (in begründeten Ausnahmefällen auch später), ist eine eine vorzeitige Einschulung möglich.
  • Spätere Einschulung: möglich auf Antrag der Eltern.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; der Termin wird durch das Gesundheitsamt festgelegt. Inhalt der Untersuchung ist die Erfassung der Krankheitsvorgeschichte über einen Elternfragebogen, Durchsicht des Untersuchungsheft, Durchführung Hör- und Seetest, eine Einschätzung der sprachlichen, motorischen, sowie emotionalen und sozialen Fähigkeiten des Kindes und eine körperliche kinderärztliche Untersuchung.
  • Quelle(n): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg

5. Schulstart in Bremen

Um möglichst kurze Schulwege zu garantieren, ist jeder Straße in Bremen eine Grundschule zugeordnet. Eltern müssen sich zum Schulstart an diese Schule wenden und es dort anmelden. Beschließen sie jedoch, ihr Kind an einer anderen Grundschule als der ihnen zugewiesenen anzumelden, so ist ein entsprechender Antrag auszufüllen.

Schulstart in Bremen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 05.08.2024 bzw. 2025/2026 am 14.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: -
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. im Oktober und November im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2023/2024: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: Bei Kindern mit Geburtstag vom 01.07. bis 30.09. können die Eltern entscheiden, ob die Kinder im aktuellen oder nächsten Jahr eingeschult werden. Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen 01.10.2023 und 31.01.2024. vollenden, können ebenso auf Antrag früher eingeschult werden.
  • Spätere Einschulung: auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung wird entschieden, ob das Kind um ein Jahr zurückgestellt wird.
  • Schuleingangsuntersuchung: Künftige Schulkinder sind dazu verpflichtet, an einer Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Dabei ist die Erfassung der Krankheitsvorgeschichte relevant, genau sie wie ein Seh- und Hörtest, auch die sprachlichen und motorischen Fähigkeiten werden getestet.
  • Quelle(n): Informationen zum Schulstart in Bremen

6. Schulstart in Hamburg

In Hamburg haben die Eltern das Recht auf freie Schulwahl und können somit selbst bestimmen, welche Schule ihr(e) Kinder besuchen sollen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sich mehrere Schulen anzuschauen, denn auf dem Anmeldeformular können bis zu drei Schulen angegeben werden. Daher veranstalten viele Schulen vor der Anmeldung ein Tag der offenen Tür, um sich im Detail vorzustellen. Hier können Sie und Ihr Kind nicht nur die Schule anschauen, sondern auch bereits mit der ein oder anderen Lehrkraft in Kontakt zu treten.

Schulstart in Hamburg:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 29.08.2024 bzw. 2025/2026 04.09.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 03.09.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. im Januar im Jahr der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt, wenn Kind bis zum 01.07. das 6. Lebensjahr vollendet hat
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn das Kind die nötige geistige, seelische, körperliche und sprachliche Entwicklung besitzt, die für den Schulstart nötig ist.
  • Spätere Einschulung: Kinder, die zwischen dem 01.01. und 30.06. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder von der zuständigen Behörde für ein Jahr vom Schulbetrieb zurückgestellt werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: Zwischen der Schulanmeldung und dem eigentlichen Schulstart müssen die Kinder einem Schularzt vorgestellt werden.

7. Schulstart in Hessen

Alle Eltern künftiger Schulkinder werden von der zuständigen Grundschule schriftlich benachrichtigt, wann ihr Kind an der entsprechenden Schule angemeldet werden muss. Wenn ein Kind an eine andere Schule gehen soll als zugeteilt, müssen die Eltern dies beantragen und mit einem wichtigen Grund begründen. Über die Aufnahme eines Kindes in die Schule entscheidet die Schulleitung. Bei dem Anmeldegespräch wird sich so ein Gesamtüberblick verschafft. Gemeinsam mit der Beurteilung der entsprechenden Kindertagesstätte und dem Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung wird über die Aufnahme des Kindes entschieden.

Schulstart in in Frankfurt/Main, Darmstadt, Gießen und anderen Orten in Hessen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 26.08.2024 bzw. 2025/2026 18.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 27.08.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. März und April im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: 01.03.2024 - 30.04.2024
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich: Sog. "Kann-Kinder" (geboren vom 01.07. bis 31.12.) können mithilfe eines Schriftlichen Antrags eingeschult werden, Kinder, die später geboren wurden, benötigen eine schulpsychologische Überprüfung.
  • Spätere Einschulung: Bestehen begründete Zweifel an der Schultauglichkeit des Kindes, kann es die Einschulung um ein Jahr verschoben werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichend; Eltern erhalten den Termin bei / nach der Schulanmeldung. Bei der Untersuchung wird die Hör- und Sehfähigkeit überprüft, genauso wie die Entwicklung der geistigen, motorischen und sprachlichen Fähigkeiten festgestellt wird.
  • Quelle(n): Informationen des hessischen Kultusministeriums

8. Schulstart in Mecklenburg-Vorpommern

Die Eltern haben die Aufgabe ihr Kind fristgerecht an der entsprechenden Grundschule anzumelden. Ihr Kind wird in der Regel an der Schule angemeldet und eingeschult, in dessen Einzugsbereich Sie leben. Möchten Sie ihr Kind an einer Schule mit freier Trägerschaft anmelden, wählen Sie die Schule selbst aus.

Schulstart in in Schwerin, Rostock, auf Rügen und anderen Orten in Mecklenburg-Vorpommern:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 02.09.2024 bzw. 2025/2026 am 08.09.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 31.08.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. Oktober im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn das Kind bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres 6 Jahre alt wird und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen mitbringt.
  • Spätere Einschulung: Das Kind kann auf Antrag der Eltern um ein Jahr zurückgestellt werden, dabei wird sowohl der schulpsychologische Dienst als auch das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichend; Eltern wird der Termin i. d. R. schriftlich durch das Gesundheitsamt zugestellt
  • Quelle(n): Informationen des Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern

9. Schulstart in Niedersachsen

Um in Niedersachen die Schule besuchen zu dürfen, muss ihr Kind fristgerecht an der entsprechenden Grundschule angemeldet werden und an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen haben. Der genaue Termin wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.

Schulstart in in Hannover, Göttingen, Braunschweig, Emden und anderen Orten in Niedersachsen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 22024/2025 am 05.08.2024 bzw. 2025/2026 am 14.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 10.08.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. im April und Mai im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich ("Kann"-Kinder).
  • Spätere Einschulung: Mit formloser Erklärung bis zum 01.05. möglich, wenn das Kind zwischen dem 01.07. und 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, dessen Einschulung um ein Jahr verschoben wird, hat in diesem Jahr Anspruch auf einen Kindergartenplatz im Umfang von mindestens vier Stunden an fünf Tagen in der Woche.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; Eltern erhalten eine Einladung zu diesem Termin.
  • Quelle(n): Niedersächsisches Kultusministerium

10. Schulstart in NRW / Nordrhein-Westfalen

Die Eltern der künftigen Schulkinder erhalten ca. zehn bis elf Monate vor der eigentlichen Einschulung ein Schreiben des zuständigen Schulverwaltungsamt. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, wann die Schulanmeldung erfolgen muss. Die Grundschule wird dabei nicht vorgeschrieben, es gilt somit freie Schulwahl. Allerdings bedeutet die alleinige Anmeldung noch nicht die Aufnahme an einer bestimmten Schule, denn über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Schulstart in in Köln, Düsseldorf, Essen und anderen Orten in Nordrhein-Westfalen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 21.08.2024 bzw. 2025/2026 am 27.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 21.08. + 22.08.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. Oktober und erste Hälfte November im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes, Entscheidungshilfe kann ein schulärztliches Gutachten sein.
  • Spätere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründen vorliegen.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Eltern erhalten eine Einladung zu diesem Termin, der Test beinhaltet die Dokumentation der kindlichen Vorgeschichte, Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung und die Überprüfung der sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
  • Quelle(n): Schulminsterium NRW

11. Schulstart in Rheinland-Pfalz

Zum Schulstart benötigen alle künftigen Schulanfänger neben einer Einschulungsuntersuchung auch ein Einschulungsgespräch. Dies dient dazu, um die bereits bestehenden Fähigkeiten des Kindes abschätzen zu können. Dies geschieht i. d. R. zwischen der Schulleitung und dem Kind. Soll das Kind an einer anderen Grundschule als an der zugewiesenen Schule eingeschult werden, muss dies beantragt werden und der Schule mitgeteilt werden.

Schulstart in in Mainz, Ludwighafen, Kaiserslautern und anderen Orten in Rheinland-Pfalz:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 26.08.2024 bzw. 2025/2026 am 18.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 26.08.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. September/Oktober im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2023/2024: Ort und Zeit der Anmeldung werden von der Schulleitung der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule bekannt gegeben.
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn anzunehmen ist, dass die Kinder den Schulstart gut meistern.
  • Spätere Einschulung: Eine spätere Einschulung ist in der Regel nur dann möglich, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Der Termin für die Untersuchung wird bei der Anmeldung bekannt gegeben. In der Untersuchung wird festgestellt, ob das Kind gesundheitlich dazu in der Lage ist die Schule zu besuchen.
  • Quelle(n): Bildungsserver Rheinland-Pfalz, Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz

12. Schulstart im Saarland

Die Eltern haben die Pflicht, ihr Kind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Dabei ist zu beachten, dies fristgerecht zu tun. Die Fristen erfahren Sie bei der entsprechenden Schule oder beim Schulamt.

Schulstart in Saarbrücken, Zweibrücken, Völklingen und anderen Orten im Saarland:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 26.08.2024 bzw. 2025/2026 am 18.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: -
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. im November im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich; über die Einschulung entscheidet die Schulleitung.
  • Spätere Einschulung: wird bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt, dass das Kind noch nicht Schulfähig ist, kann es nach einem Gespräch mit den Eltern von der Schulleitung um ein Jahr zurückgestellt werden.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Der untersuchende SchularztIn muss bescheinigen, dass das Kind gesundheitlich nicht beeinträchtigt ist und einen gewissen Entwicklungsstand erreicht hat, um eingeschult zu werden.
  • Quelle(n): Schulgesetz Saarland

13. Schulstart in Sachsen

Im Mai des Jahres der Schulanmeldung wird den Eltern der künftigen Schulkinder der Ort und die Zeit der Schulanmeldung durch den jeweiligen Schulbezirk bekannt gegeben. Der Schulbezirk nennt dabei auch die Grundschule, in die das Kind künftig gehen wird. Soll das Kind an einer freien Schule oder einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks angemeldet werden, müssen die Eltern einen entsprechender Antrag stellen und auch die zugewiesene Grundschule benachrichtigen.

Schulstart in Dresden, Leipzig, Zittau und anderen Orten in Sachsen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 05.08.2024 bzw. 2025/2026 am 11.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: -
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. August und erste Hälfte September im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres möglich.
  • Spätere Einschulung: Die Schulleitung informiert die Eltern über eine Zurückstellung, wenn Kinder zu Beginn der Schulpflicht noch nicht ausreichend geistig, körperlich oder emotional entwickelt sind. Dies gilt nicht für Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
  • Schuleingangsuntersuchung: Schulaufnahmeuntersuchung verpflichtend. Bei der Schulanmeldung wird in der Regel ein Termin vereinbart, der Test beinhaltet die Dokumentation der kindlichen Vorgeschichte, Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung und die Überprüfung der sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
  • Quelle(n): Staatsministerium für Kultus Sachsen

14. Schulstart in Sachsen-Anhalt

Zum Schulstart in Sachsen-Anhalt muss das Kind fristgerecht an der entsprechenden Grundschule angemeldet werden. Das Kind muss bei diesem Termin mit anwesend sein, da an diesem Tag ein erstes Gespräch mit der Schulleitung stattfindet.

Schulstart in Magdeburg, Stendal, im Harz und anderen Orten im Sachsen-Anhalt:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 05.08.2024 bzw. 2025/2026 am 11.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: 03.08.2024
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. im Februar im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Anmeldung normal möglich, wenn das Kind die nötigen körperlichen und geistigen Vorraussetzungen besitzt und bis zum 30.06. das 5. Lebensjahr vollendet hat.
  • Spätere Einschulung: Im Einzelfall mit Antrag der Eltern möglich; ist das Kind noch nicht ausreichend entwickelt, wird es in der Regel an der entsprechenden Grund- oder Förderschule gefördert.
  • Schuleingangsuntersuchung: Amtsärztliche Untersuchung verpflichtend; bei der Schulanmeldung wird in der Regel ein Termin vereinbart. Der Test beinhaltet die Dokumentation der kindlichen Vorgeschichte, Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung und die Überprüfung der sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
  • Quelle(n): Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

15. Schulstart in Schleswig-Holstein

Über den Termin der Anmeldung gibt es im Land Schleswig-Holstein keine einheitliche Richtlinie. Es ist somit Sache der Eltern, sich rechtzeitig zu informieren, wann das Kind an welcher Grundschule angemeldet werden muss. Informationen erhalten Sie beispielsweise aus der Presse, aus dem Internet oder bei der zuständigen Schule.

Schulstart in Kiel, Lübeck, Flensburg und anderen Orten in Schleswig-Holstein:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 02.09.2024 bzw. 2025/2026 am 08.09.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: -
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. im Herbst im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, wenn die körperliche, kognitive, emotionale und soziale erwarten lässt, dass das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
  • Spätere Einschulung: Auf Antrag der Eltern aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend. Die Untersuchung soll feststellen, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags sowohl seelisch, als auch körperlich gewachsen ist.
  • Quelle(n): Informationen des Landes Schleswig-Holstein

16. Schulstart in Thüringen

Die Eltern haben die Aufgabe das Kind an der zuständigen Grundschule rechtzeitig anzumelden. Wünschen Sie ihr Kind an einer anderen Schule anzumelden, muss ein wichtiger Grund vorliegen und ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden.

Schulstart in Erfurt, Eisenach, Weimar und anderen Orten in Thüringen:

  • 1. Schultag im Schuljahr 2024/2025 am 01.08.2024 bzw. 2025/2026 am 11.08.2025
  • Schulstart für 1. Klasse: -
  • Anmeldung für die Einschulung: i.d.R. im Mai im Jahr vor der Einschulung
  • Anmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2024/2025: -
  • Beginn der Schulpflicht: Beginnt für alle Kinder, die bis 01.08. das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • Frühere Einschulung: Auf Antrag der Eltern möglich, sofern das Kind am 30.06. zumindest das 5. Lebensjahr vollendet hat und die Schulleitung zustimmt.
  • Spätere Einschulung: Auf Antrag der Eltern in Ausnahmefällen möglich, wenn aus medizinischen Gründen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.
  • Schuleingangsuntersuchung: verpflichtend; die Kinder werden auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersucht, es wird aber nicht entschieden, ob das Kind eingeschult wird oder zurückgestellt wird.
  • Quelle(n): Informationen des Freistaat Thüringen